Allgemeine Geschäftsbedingungen von Zinnecker Steintechnik
 
I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Zinnecker Steintechnik, vertreten durch den GF (Geschäftsführer), Herr Georg Zinnecker, Bräufeld 20, 84168 Aham (im Folgenden kurz Zinnecker Steintechnik) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Deutschland und in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
4. Entgegenstehende oder auch von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt. Ausnahmen können in Schriftform und mit Firmenstempel festgehalten werden.
5. Individuelle Vertragsabreden haben immer und stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn diese in Schriftform festgehalten und mit Firmenstempel versehen sind. II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
 
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt Zinnecker Steintechnik, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches sowie befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat anschließend sodann die Möglichkeit schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der Firma Zinnecker Steintechnik zu bestätigen. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der Firma Zinnecker Steintechnik kommt der Vertrag zwischen Zinnecker Steintechnik und dem Kunden zu Stande.
1.2. Angebote von Zinnecker Steintechnik gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich immer freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet und deklariert wurde.
1.3. Vertragssprache ist deutsch, ausnahmen können mit Qualifizierten Dolmetschern vollzogen werden. 2. Lieferung Zinnecker Steintechnik liefert immer ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. (optional: Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 25% der Auftragssumme als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Zinnecker Steintechnik stellt dem Kunden gegenüber hierzu eine gesonderte Rechnung.) Wird der Vertrag nach dem vertraglich eingeräumten Widerrufsrecht von 14 Tagen storniert, so fallen hierfür 20% Stornierungskosten zu Lasten des Kunden an.
3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Zinnecker Steintechnik 3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Zinnecker Steintechnik bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

4. Gewährleistung
 4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Zinnecker Steintechnik über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung. 5. Haftung Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht so weit Zinnecker Steintechnik nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Zinnecker Steintechnik dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
 
1. Geltungsbereich/ Verweis
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

2. Kosten
2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen und fordern
2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden von Zinnecker Steintechnik nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
2.3. Ein vom Kunden geforderter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
2.4. Ergibt sich während der Leistung, dass die zu erwartenden Kosten der Leistung die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierende Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Sanierung und Reinigung bei Beginn feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Sanierungsauftrages umfasst waren.
2.5. Bei der Berechnung der Leistung sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind. Gesonderte Vereinbarungen sind in Schriftform festzuhalten und mit dem Firmenstempel zu Kennzeichnen.

3. Kündigung
Dem Kunden steht ein Kündigungsrecht zu jederzeit zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und so weit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die Zinnecker Steintechnik zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt Zinnecker Steintechnik Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu. Gesonderte Vereinbarungen sind in Schriftform zu Kennzeichnen und festzuhalten.
 
4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Zinnecker Steintechnik kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Bei Rabatten und Vereinbarungen sind diese in der Rechnung gesondert zu nennen und aufzuführen.

5. Mitwirkungspflichten
5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Leistung bzw. der Reinigung und Sanierung zu sorgen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Zinnecker Steintechnik nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
6.1 Die Angaben von Zinnecker Steintechnik über Sanierung oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von der Zinnecker Steintechnik nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungs-schwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

7. Abnahme der Sanierung oder Montage, Übernahme durch den Kunden
7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 5 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Sanierung oder Montage von Zinnecker Steintechnik unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Zinnecker Steintechnik Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Zinnecker Steintechnik für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

9. Datenverarbeitung
9.1. Mit Zustimmung unserer AGB erklärt der Kunde das er der Zinnecker Steintechnik ein Foto-, Video- und Filmrecht erteilt.
9.2. Die Aufnahmen dürfen ohne weitere ausdrückliche Zustimmung des Kunden auf folgenden Plattformen verwendet werden: Instagram, Facebook, YouTube, TikTok. Gesichtsaufnahmen nur nach ausdrücklicher und in Schriftform gehaltener Genehmigung.
9.3. Zinnecker Steintechnik verpflichtet sich den Kunden auf diese Aufnahme aufmerksam zu machen.

V. Schlussbestimmungen 
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. 
In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: [email protected] 
Zinnecker Steintechnik ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 
2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Zinnecker Steintechnik und einem Verbraucher Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren. 

KONTAKT: 
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. 
Straßburger Straße 8 7694 Kehl am Rhein 

[email protected] 

Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
3. Zinnecker Steintechnik hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von Zinnecker Steintechnik vereinbart